89 neue Wohnungen in Poll

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Ziegelsteine und ein gelber Schutzhelm auf einem Bauplan für Wohnungen.

Grundstück an der Siegburger Str. 275-277 wird endlich bebaut

An der Siegburger Str. 275-277 (ehemalige Laukat-Halle) sind vier neue Wohngebäude mit insgesamt 89 Wohneinheiten inklusive einer Tiefgarage geplant. Das berichtet die Verwaltung jetzt auf eine schriftliche Nachfrage der SPD-Bezirksvertreterin Bettina Jureck. Ein entsprechender Bauantrag zum Bauvorhaben wurde im Juli 2023 genehmigt. Durch den Bau kann dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.

Dazu berichtet die SPD-Bezirksvertreterin: „Seit Jahre liegt das Grundstück in bester Lage brach. Schon vor einiger Zeit wurde vom Bau von Studentenwohnungen gesprochen, zuletzt berichteten Anwohner, dass auch das Grundstück Siegburger Str. 277 mit in das Baugrundstück einbezogen werden soll. Ich freue mich, dass nach meiner Anfrage die aktuellen Pläne nun endlich der Bezirksvertretung Porz vorgestellt werden. Wie die Verwaltung jetzt schriftlich einräumt, wäre aufgrund der Größe des Baugrundstücks von über 3000 qm eine Anmeldung in die BV Porz angezeigt gewesen. Leider wurde die Information der Bezirksvertretung dann versäumt. Dies wird jetzt nachgeholt. Gut, dass wir nachgefragt haben.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Simon Bujanowski zeigt sich ebenfalls verärgert über das mangelnde Fingerspitzengefühl der Verwaltung: „Wir betrachten es als sehr kritisch, dass die Stadtverwaltung hier ihre Informationspflicht vernachlässigt hat. Das ist keine lästige Pflicht, sondern hätte die Möglichkeit verschafft, über die Bedarfe vor Ort zu sprechen. Immerhin fällt an dieser Stelle Gastronomie weg, auch die folgende Umgestaltung der Siegburger Straße muss Thema in der Bezirksvertretung sein. Es ist nicht hinnehmbar, wir lapidar die Verwaltung hier die Rechte der gewählten Vertretung der Menschen vor Ort übergeht.“

Nach Mitteilung der Verwaltung (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=117823) fügt sich das Bauvorhaben in die unmittelbare Umgebung ein und kann kurzfristig nach § 34 (1) BauGB („Baulückenschließung“) realisiert werden.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. hannelore schneider

    tja was will man dazu noch sagen?
    stadtverwaltung eben

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